Gemäß § 6 des Wohn- und Teilhabegesetz (Nordrhein-Westfalen) wirken und bestimmen die Bewohnerinnen und Bewohner in verschiedenen Angelegenheiten des Betriebs der Einrichtung durch den Bewohnerinnen- und Bewohnerbeirat mit.
Der Beirat kann von Bewohnern oder von der Hausleitung bei Anregungen und Beschwerden der Bewohner eingeschaltet werden. Er hilft mit, dass neue Bewohner sich im Haus einleben können. Er wird über Angelegenheiten des Betriebs der Einrichtung informiert und wirkt bei bestimmten Entscheidungen des Einrichtungsträgers oder der Einrichtungsleitung mit.
Wir bieten unseren Bewohnern auf Wunsch Hilfestellungen bei der Wahl an und begleiten die Mitglieder des Beirates während der Amtszeit. In regelmäßigen Sitzungen, an denen auch Mitarbeiter des Sozialen Dienstes teilnehmen, informiert die Einrichtungsleitung den Beirat über aktuelle Ereignisse und Entwicklungen in der Einrichtung.
Anregungen und Verbesserungsvorschläge werden gerne entgegen genommen und partnerschaftlich beraten.
Aktuelle Vorsitzende des Bewohnerinnen- und Bewohnerbeirats ist Herlr Peter Züll.
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Sollten Sie Anregungen oder Beschwerden haben, wenden Sie sich bitte vertrauensvoll an ein Mitglied des Beirates.