Die Kurzzeitpflege bietet älteren oder pflegebedürftigen Menschen die Möglichkeit, für eine bestimmte Zeit im Jahr die Pflege und Betreuung in unserer Einrichtung in Anspruch zu nehmen.
Dies kann zum Beispiel dann nötig sein,
- wenn eine vorübergehende Pflege / Nachsorge nach einem Krankenhausaufenthalt erforderlich ist
- wenn nach einem Krankenhausaufenthalt nicht die Möglichkeit der direkten Rückkehr ins eigene Haus / die eigene Wohnung besteht
- wenn die Zeit für einen Einzug ins Altenheim überbrückt werden soll
- wenn die pflegenden Angehörigen oder pflegerischen Bezugspersonen krank oder im Urlaub sind und vertreten werden müssen (sogenannte Verhinderungspflege)
- wenn die Pflegeperson zeitweise entlastet werden soll
- wenn bei einem zeitweiligen größeren Pflegebedarf ein Krankenhausaufenthalt vermieden werden kann.
Die Kassen beteiligen sich in der Regel mit max. 1.550,00 € pro Jahr an dem Pflegeentgelt. Darüber hinaus kann bei bestimmten Voraussetzungen Verhinderungspflege in Anspruch genommen werden.